Gutscheine für Mitarbeiter: So nutzen Unternehmen steuerfreie Vorteile optimal

Published on April 24, 2025

Gutscheine für Mitarbeiter werden immer beliebter. Denn als steuerfreier Sachbezug stellen sie eine attraktive Zusatzleistung zum Gehalt dar und können die Mitarbeiterbindung nachhaltig verbessern. 

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorteile Gutscheinkarten für Mitarbeiter bieten und worauf es bei der steuerlichen Behandlung ankommt.

Was sind Gutscheine für Mitarbeiter?

Gutscheine für Mitarbeiter sind eine gute Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. Es handelt sich dabei um eine Art freiwilliges Gehaltsextra, das in Form von Gutscheinen gewährt wird. Grundsätzlich können Gutscheine für Mitarbeiter in jeder Höhe ausgestellt werden, allerdings sind sie dann nicht unbedingt steuerfrei. 

Die Freigrenze liegt bei 50 Euro pro Monat und Person. Bis zu diesem Betrag können Gutscheine vom Arbeitgeber als Sachbezug abgerechnet werden, wodurch sie komplett steuerfrei sind.

Vorsicht: Wird die Freigrenze auch nur um einen Euro überschritten, entfällt die Steuerfreiheit für Mitarbeiter-Gutscheine und der ganze Gutscheinwert gilt als steuerpflichtiges Einkommen. 

Arbeitgebern steht eine riesige Auswahl an verschiedenen Gutscheinen zur Verfügung. Von Kinogutscheinen über Restaurantbesuche bis zur Tankkarte – es gibt zahlreiche Ideen. Weiter unten haben wir die besten Gutscheine für Mitarbeiter aufgelistet.

 

Diese Vorteile hat der Arbeitgeber von steuerfreien Gutscheinen

Gutscheine vom Arbeitgeber sind ein beliebter Mitarbeiter-Benefit, da sie dem Unternehmen in mehrerlei Hinsicht Vorteile bringen.

Marke als Arbeitgeber stärken

Ein gutes Gehalt reicht heute nicht aus, um von qualifizierten Fachkräften als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Benefits wie Gutscheine für Mitarbeiter erhöhen die Attraktivität von Unternehmen und gehören zum erfolgreichen Employer-Branding dazu.

Finanzielle Vorteile

Da die Ausgaben für die Gutscheine als Betriebsausgaben absetzbar sind, profitieren Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen. Außerdem fallen im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung für den Wert des Gutscheins keine Lohnnebenkosten an.

Individuell anpassbar

Gutscheine vom Arbeitgeber sind individuell anpassbar. Je besser die Gutscheine zu den Vorlieben der Begünstigten passen, desto größer ist die positive Wirkung. Mit dem nötigen Fingerspitzengefühl kann ein 50-Euro-Gutschein Mitarbeiter sehr glücklich machen.

 

Bessere Mitarbeiterbindung

Mitarbeiter-Gutscheine sind eine attraktive Form der Belohnung. Die Beschenkten empfinden Gutscheine vom Arbeitgeber als sichtbare Anerkennung ihrer Leistung. Das fördert die Zufriedenheit im Job und bindet Mitarbeitende stärker an das jeweilige Unternehmen.

Steigerung der Arbeitsleistung

Mehrere Umfragen zeigen, dass Gutscheine für Mitarbeiter eine höhere motivierende Wirkung haben als eine Gehaltserhöhung. Mit individuell ausgewählten Gutscheinen zeigen Arbeitgeber ihre Wertschätzung und können so zu einer besseren  Arbeitsleistung beitragen.

Flexibel einsetzbar

Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die zum Gehalt hinzukommt, haben Beschäftigte keinen Anspruch auf Gutscheine vom Arbeitgeber. Die Gutscheine können flexibel eingesetzt werden für ausgewählte Mitarbeitende, die besonders gute Leistungen erbringen.

Diese Vorteile bringen Gutscheine vom Arbeitgeber den Mitarbeitenden

Für die Mitarbeitenden bringen steuerfreie Gutscheine vom Arbeitgeber viele Vorteile mit sich. Im Folgenden haben wir die wichtigsten für Sie zusammengetragen.

Nettolohnoptimierung

Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter erfreuen sich großer Beliebtheit, da der Wert zum Nettolohn hinzukommt. Es handelt sich um eine Art freiwilliges Gehaltsextra, das in Form von Gutscheinen gewährt wird und bis zu 600 Euro netto pro Jahr betragen kann.

Sichtbare Anerkennung

Während eine Gehaltserhöhung meist unbemerkt auf dem Konto landet und für alltägliche Ausgaben verwendet wird, sind Gutscheine für Mitarbeiter etwas Greifbares und bleiben in Erinnerung. Die Wirkung des Benefits ist umso größer, je mehr Personen im Umfeld die Wertschätzung mitbekommen.

Positiv für die Familie 

Gutscheine vom Arbeitgeber können für die ganze Familie von Vorteil sein. Ob der Essensgutschein beim Lieferdienst oder ein Bahnguthaben, das Gehaltsplus geben viele besonders gern für gemeinsame Unternehmungen mit den engsten Vertrauten aus.

Ausgleich im Homeoffice

Mitarbeitende im Homeoffice können im Büro angebotene Benefits wie den wöchentlichen Obstkorb oder kostenlose Getränke nicht nutzen. Deutschlandweit einsetzbare Gutscheine vom Arbeitgeber sind für diese Personengruppe ideal, um diesen Nachteil auszugleichen.

Rechtliches und Steuer

Nur wenn Gutscheine für Mitarbeiter steuerfrei sind, können sie ihre volle Wirkung entfalten. Dazu müssen Sie wichtige rechtliche und steuerliche Vorgaben beachten.

Rechtliche Vorgaben

Gutscheine vom Arbeitgeber sind abgabenfrei, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen beim Arbeitgeber oder einem Dritten eingelöst werden können. Sie dürfen keine Geldleistung darstellen oder im Falle eines Umtauschs als Geld zurückerstattet werden.

Für die Steuerfreiheit muss mindestens eine Regelung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllt sein:

  • Gutscheine und Geldkarten gelten für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke im Inland
  • Beschränkung auf eine limitierte Produktpalette
  • Begrenzte Anzahl der Akzeptanzstellen

Gutscheine können nach § 8 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) bis zu einem Wert von maximal 600 Euro pro Person und Jahr als steuerfreier Sachbezug abgerechnet werden.

Wie funktioniert der Sachbezug?

Zusätzlich zum Gehalt können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuerfreie Sachzuwendungen als Belohnung zukommen lassen. Gutscheine gelten unter gewissen Voraussetzungen als steuerfreier Sachbezug. Genau das macht diesen Mitarbeiter-Benefit so attraktiv.

Gutscheine für Mitarbeiter sind abgabenfrei, wenn sie nur zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Durch die Gutscheine darf kein Geld an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden. Beim steuerfreien Sachbezug gilt eine monatliche Obergrenze von 50 Euro pro Person. Es können im Monat zwar mehrere Sachzuwendungen gewährt werden, allerdings darf der zusammenaddierte Wert die Sachbezugsgrenze nicht überschreiten. Wird die Freigrenze überschritten, sind die Sachzuwendungen vom ersten Cent an abgabe- und steuerpflichtig.

 

Die monatliche Freigrenze ist nicht in den nächsten Monat übertragbar. Auch wenn die monatliche Freigrenze nicht immer voll ausgenutzt wurde, dürfen Sie Gutscheine wertmäßig nicht für mehrere Monate zusammenfassen. Da der Zeitpunkt der Einlösung steuerlich nicht relevant ist, können die Gutscheine jedoch gesammelt eingelöst werden. Die jährliche Sachbezugsfreigrenze liegt bei maximal 600 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag können Sie Gutscheine für Mitarbeiter steuerfrei zusätzlich zum Gehalt gewähren.

Eine Gehaltsumwandlung ist nicht erlaubt. Der Sachbezug in Form eines Gutscheins muss zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Gewährte Sachzuwendungen müssen im Lohnkonto der Beschäftigten dokumentiert werden. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass die Sachbezugsgrenze von 50 Euro nicht überschritten wird.

Geldwerter Vorteil

Sachzuwendungen in Form von Gutscheinen gelten aus steuerlicher Sicht als geldwerter Vorteil (GWV), da sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gewährt werden. Die Begünstigten haben dadurch einen Vorteil im Wert des Gutscheins oder der Geschenkkarte.

Ein geldwerter Vorteil kann steuerfrei sein, muss es aber nicht. Ob Geschäftswagen, Jobrad oder andere freiwillige Leistungen, es gelten jeweils eigene Obergrenzen und Regelungen. Gutscheine für Mitarbeiter können als steuerfreier Sachbezug abgerechnet werden, sodass sie innerhalb einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro pro Person abgabe- und steuerfrei bleiben.